Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) initiiert. Im Zentrum des Entwurfs steht die Bekämpfung der Verschleierung von wirtschaftlichen Aktivitäten mittels ausländischer Domizil-Gesellschaften. Der Bundesrat hat in der Sitzung am vergangenen Freitag seine Stellungnahme zu diesem Entwurf beschlossen. Die Gelegenheit nutzte der Bundesrat auch, um eine weitere „Reparatur“ des ab dem 1. Januar 2018 geltenden, reformierten Investmentsteuergesetzes anzuregen, die bei bestimmten mehrstufigen Fonds-Strukturen eine ungewollte Steuerfreiheit für inländische Immobilienerträge verhindern soll.
Noch kurz vor Weihnachten des Jahres 2016 hat das BMF die lange erwarteten Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (VWG BsGa) veröffentlicht. Das mit 186 Seiten recht umfangreiche BMF-Schreiben soll die mit Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz aus 2013 eingeführte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG konkretisieren und die Vorschriften der in diesem Zusammenhang in 2014 ergangenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) erläutern, welche für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
Die Umsetzung des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting, Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) Projektes der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfordert auch die Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen. Laut OECD ist die missbräuchliche Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen eine der Hauptursachen für Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Die Doppelbesteuerungsabkommen sind derzeit als zweiseitige völkerrechtliche Verträge zwischen dem Staat der Einkunftsquelle und dem Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen ausgestaltet. Damit nun nicht abgewartet werden muss, bis die OECD-Vorschläge zweiseitig zwischen den Staaten neu ausgehandelt werden – betroffen sind nach Auffassung der OECD mehr als 2000 Doppelbesteuerungsabkommen – hat die OECD ein mehrseitiges, multilaterales Abkommen (MLA) entwickelt.