Noch kurz vor Weihnachten des Jahres 2016 hat das BMF die lange erwarteten Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (VWG BsGa) veröffentlicht. Das mit 186 Seiten recht umfangreiche BMF-Schreiben soll die mit Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz aus 2013 eingeführte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG konkretisieren und die Vorschriften der in diesem Zusammenhang in 2014 ergangenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) erläutern, welche für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.