Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) initiiert. Im Zentrum des Entwurfs steht die Bekämpfung der Verschleierung von wirtschaftlichen Aktivitäten mittels ausländischer Domizil-Gesellschaften. Der Bundesrat hat in der Sitzung am vergangenen Freitag seine Stellungnahme zu diesem Entwurf beschlossen. Die Gelegenheit nutzte der Bundesrat auch, um eine weitere „Reparatur“ des ab dem 1. Januar 2018 geltenden, reformierten Investmentsteuergesetzes anzuregen, die bei bestimmten mehrstufigen Fonds-Strukturen eine ungewollte Steuerfreiheit für inländische Immobilienerträge verhindern soll.