Rundschreiben

Keine 5 Prozent Schachtelstrafe

Der Bundesfinanzhof urteilt: Keine 5 Prozent Schachtelstrafe nach § 8b Absatz 3 Kör­per­schaft­steuergesetz bei Veräußerung durch ausländische Körperschaft ohne deutscher Betriebsstätte.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
08.11.2017

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BFH will Schachtelstrafe auch für ausgeschüttete Hinzurechnungsbeträge unter § 3 Nr. 41 EStG

Mit beleuchtet vom 18. Mai 2016 hatten wir Sie auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Bremen aufmerksam gemacht: Das Finanzgericht hatte entgegen der Auffassung der Fin­anz­ver­wal­tung entschieden, dass für nach § 3 Nummer 41 Buchstabe a Ein­kommen­steuergesetz steuer­frei ausgeschüttete Hinzurechnungsbeträge nach dem Außensteuergesetz, die Re­ge­lun­gen über das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8 Absatz 5 Satz 1 Kör­per­schaft­steuer­ge­setz keine Anwendung finden. Damit wäre es für Kör­perschaften bei einer vollständigen Ver­mei­dung der Doppelbesteuerung dieser Erträge geblieben. Der Bundesfinanzhof sieht das anders und unterwirft auch ausgeschüttete Hinzurechnungsbeträge der 5%igen Schachtelstrafe.

02.11.2017

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Tax Compliance

Mit diesem beleuchtet möchten wir Sie auf ausgewählte Rechtsprechung und Ver­wal­tungs­praxis aufmerksam machen, die regelmäßig im Rahmen der Erstellung von Steuer­er­klä­run­gen im Zusammenhang mit Kapitalanlageprodukten bedeutsam sind. Wir beleuchten folgende Themen: Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen, Einfluss von Wäh­rungs­kurs­än­de­rungen bei Anlagen in fremder Währung, Kapitalrückzahlungen aus Drittländern, Ab­schrei­bun­gen in der Ergänzungsbilanz, ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds.

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