Der Bundesfinanzhof urteilt: Keine 5 Prozent Schachtelstrafe nach § 8b Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz bei Veräußerung durch ausländische Körperschaft ohne deutscher Betriebsstätte.
Mit beleuchtet vom 18. Mai 2016 hatten wir Sie auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Bremen aufmerksam gemacht: Das Finanzgericht hatte entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass für nach § 3 Nummer 41 Buchstabe a Einkommensteuergesetz steuerfrei ausgeschüttete Hinzurechnungsbeträge nach dem Außensteuergesetz, die Regelungen über das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 8 Absatz 5 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz keine Anwendung finden. Damit wäre es für Körperschaften bei einer vollständigen Vermeidung der Doppelbesteuerung dieser Erträge geblieben. Der Bundesfinanzhof sieht das anders und unterwirft auch ausgeschüttete Hinzurechnungsbeträge der 5%igen Schachtelstrafe.
Mit diesem beleuchtet möchten wir Sie auf ausgewählte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis aufmerksam machen, die regelmäßig im Rahmen der Erstellung von Steuererklärungen im Zusammenhang mit Kapitalanlageprodukten bedeutsam sind. Wir beleuchten folgende Themen: Veranlassungszusammenhang von Aufwendungen, Einfluss von Währungskursänderungen bei Anlagen in fremder Währung, Kapitalrückzahlungen aus Drittländern, Abschreibungen in der Ergänzungsbilanz, ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds.