Rundschreiben

28.11.2017

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Investmentvermögen als Immobiliengesellschaften

Bei Immobilieninvestments im Ausland kann es vorteilhaft sein, sich in der jeweiligen Jurisdiktion eines Investmentvermögens statt einer herkömmlichen Immobiliengesellschaft zu bedienen. Häu­fig gehen damit steuerliche Vorteile im Ausland einher. Die Bundesanstalt hat sich nun dazu geäußert, ob die Eigenschaft eines Investmentvermögens gegen eine gleichzeitig Einordnung als Immobiliengesellschaft spricht. Ihre eindeutige Anwort: es gibt keine Spezialität der Einordnung. Beide Einordnungen sind nebeneinander möglich. Das ist die wichtigste Aussage des Ent­wurfs­schreibens und wird kurz und knackig formuliert. Ausführlich beschäftigt sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dann aber mit den Anforderungen für die Einordnung als Immobiliengesellschaft.