Rundschreiben

Keine 5 Prozent Schachtelstrafe

Der Bundesfinanzhof urteilt: Keine 5 Prozent Schachtelstrafe nach § 8b Absatz 3 Kör­per­schaft­steuergesetz bei Veräußerung durch ausländische Körperschaft ohne deutscher Betriebsstätte.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.