Rundschreiben

Passt dies zu Ihrem Anleger? Das neue europäische MiFID Template

MiFID II hat eine Reihe neuer Anforderungen für "Produzenten" von Investment-Produkten und für den "Vertrieb" dieser Produkte geschaffen. Die meisten dieser Anforderungen, die in MiFID umgesetzt werden, stehen im Zusammenhang mit Privatkunden. Allerdings gelten bestimmte Anforderungen auch für professionelle Kunden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
20.09.2017

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Sonstige inländische Einkünfte eines Investmentfonds

Ab 2018 erzielen Investmentfonds unter dem Investmentsteuergesetz-2018 drei Arten von steu­er­pflichtigen Einkünften: inländische Beteiligungseinnahmen, inländische Immobilienerträge und sonstige in­län­dische Einkünfte. Während Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge regel­mäßig Gegenstand von Aufsätzen und Präsentationen sind, standen die sonstigen in­län­di­schen Einkünfte bisher nicht im Fokus. Unser Partner Herr Dr. Carsten Bödecker hat die Probleme die­ser Einkunftsart in der 48. Kölner Immobilien-Steuerkonferenz bereits vorgestellt. Jetzt wollen wir die Überlegungen hierzu auch in unserem beleuchtet skizzieren; dabei stellen wir den inländischen Immobilienfonds in den Mittelpunkt unseres beleuchtet.

10.08.2017

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BFH zu § 6a GrEStG: Weite Auslegung nach nationalem Recht aber potentieller Beihilfecharakter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorab­ent­schei­dung vorgelegt, ob die Grund­er­werb­steuer­befreiung nach §/nbsp;6a Grund­er­werb­steuergesetz eine unionsrechtswidrige Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeits­wei­se der Europäischen Union (AEUV) darstellt (BFH, Beschluss vom 30. Mai 2017 – II R 62/14). Die Vor­schrift befreit unter bestimmten Voraussetzungen Um­struk­tu­rie­run­gen im Konzern unter Ein­schluss von grundbesitzenden Gesellschaften, die als solche grundsätzlich als steuer­pflich­tiger Erwerbsvorgang nach dem Grunderwerbsteuergesetz gelten, von der Besteuerung.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
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