Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Grunderwerbsteuerbefreiung nach §/nbsp;6a Grunderwerbsteuergesetz eine unionsrechtswidrige Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt (BFH, Beschluss vom 30. Mai 2017 – II R 62/14). Die Vorschrift befreit unter bestimmten Voraussetzungen Umstrukturierungen im Konzern unter Einschluss von grundbesitzenden Gesellschaften, die als solche grundsätzlich als steuerpflichtiger Erwerbsvorgang nach dem Grunderwerbsteuergesetz gelten, von der Besteuerung.