Rundschreiben

10.08.2017

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BFH zu § 6a GrEStG: Weite Auslegung nach nationalem Recht aber potentieller Beihilfecharakter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Vorab­ent­schei­dung vorgelegt, ob die Grund­er­werb­steuer­befreiung nach §/nbsp;6a Grund­er­werb­steuergesetz eine unionsrechtswidrige Beihilfe im Sinne von Art. 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeits­wei­se der Europäischen Union (AEUV) darstellt (BFH, Beschluss vom 30. Mai 2017 – II R 62/14). Die Vor­schrift befreit unter bestimmten Voraussetzungen Um­struk­tu­rie­run­gen im Konzern unter Ein­schluss von grundbesitzenden Gesellschaften, die als solche grundsätzlich als steuer­pflich­tiger Erwerbsvorgang nach dem Grunderwerbsteuergesetz gelten, von der Besteuerung.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: