Rundschreiben

20.09.2017

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Sonstige inländische Einkünfte eines Investmentfonds

Ab 2018 erzielen Investmentfonds unter dem Investmentsteuergesetz-2018 drei Arten von steu­er­pflichtigen Einkünften: inländische Beteiligungseinnahmen, inländische Immobilienerträge und sonstige in­län­dische Einkünfte. Während Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge regel­mäßig Gegenstand von Aufsätzen und Präsentationen sind, standen die sonstigen in­län­di­schen Einkünfte bisher nicht im Fokus. Unser Partner Herr Dr. Carsten Bödecker hat die Probleme die­ser Einkunftsart in der 48. Kölner Immobilien-Steuerkonferenz bereits vorgestellt. Jetzt wollen wir die Überlegungen hierzu auch in unserem beleuchtet skizzieren; dabei stellen wir den inländischen Immobilienfonds in den Mittelpunkt unseres beleuchtet.