Ab 2018 erzielen Investmentfonds unter dem Investmentsteuergesetz-2018 drei Arten von steuerpflichtigen Einkünften: inländische Beteiligungseinnahmen, inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte. Während Beteiligungseinnahmen und Immobilienerträge regelmäßig Gegenstand von Aufsätzen und Präsentationen sind, standen die sonstigen inländischen Einkünfte bisher nicht im Fokus. Unser Partner Herr Dr. Carsten Bödecker hat die Probleme dieser Einkunftsart in der 48. Kölner Immobilien-Steuerkonferenz bereits vorgestellt. Jetzt wollen wir die Überlegungen hierzu auch in unserem beleuchtet skizzieren; dabei stellen wir den inländischen Immobilienfonds in den Mittelpunkt unseres beleuchtet.