Rundschreiben

Neues Anlagerundschreiben der BaFin

Fast ein Jahr nach Ver­öf­fent­­lichung eines Ent­­wurfs zur Kon­­sul­­ta­­tion hatte die BaFin-Ver­­si­che­rungs­­auf­­sicht ihr neues Ka­pi­tal­an­la­ge­rund­schreiben ver­öf­­fent­­licht. Viel hat sich ge­gen­über dem Ent­­wurf nicht ge­än­dert, aber das We­ni­ge ist für Private Equity-Fonds wichtig.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
12.07.2018

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Share Deals weiter im Visier der Grunderwerbsteuer

Schon seit ei­ni­ger Zeit sind Share Deals – al­so Trans­ak­tio­nen von An­tei­len an grund­be­sitz­hal­ten­den Ge­sell­schaf­ten – in das Vi­sier des Ge­setz­ge­bers ge­ra­ten. Das hes­si­sche Fi­nanz­mi­ni­ste­rium hat das steuer­li­che Po­ten­tial für den Fis­kus im Zu­sam­men­hang mit Ge­sell­schafts­an­tei­len von grund­be­sitz­en­den Ge­sell­schaf­ten auf cir­ca 1 Mil­liar­de Euro pro Jahr be­zif­fert. Nach­dem in die­sem Zu­sam­men­hang be­reits ei­ne Ab­sen­kung der grund­er­werb­steuer­lich re­le­van­ten Er­werbs­schwelle von 95 Pro­zent auf 75 Pro­zent oder gar 50 Pro­zent dis­ku­tiert wur­den, hat die Fi­nanz­mi­ni­ster­kon­fe­renz am 21. Juni 2018 ei­ne Re­duk­tion auf 90 Pro­zent be­schlos­sen. Gleich­zei­tig sol­len die bis­he­ri­gen Fris­ten von fünf Jah­ren bei Än­de­run­gen im Ge­sell­schaf­ter­be­stand auf zu­künf­tig zehn Jah­re ver­län­gert wer­den. Nach­dem sich die Fi­nanz­mi­nis­ter der Län­der da­mit auf ein grund­sätz­li­ches Kon­zept ge­ei­nigt ha­ben, soll nun das Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­rium ei­nen Ge­setzes­vor­schlag auf die­ser Ba­sis er­ar­bei­ten.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
27.06.2018

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Entwurf des Anwendungsschreibens zum Investmentsteuergesetz-2018 einschließlich Spezial-Investmentfonds

Das Bun­des­fi­nanz­minis­te­rium hat einen neuen Ent­wurf zum In­vest­ment­steuer­ge­setz-2018 ver­öf­fent­licht un­ter dem Ti­tel: An­wen­dungs­fra­gen zum In­vest­ment­steuer­ge­setz in der Fas­sung des Ge­set­zes zur Re­form der In­vest­ment­be­steue­rung.

Unser beleuchtet nimmt fol­gen­de Punk­te auf: Teil­frei­stel­lungs­sät­ze und An­zei­ge­pflich­ten des An­le­gers, zu­ge­las­se­ne Bör­sen und an­dere or­ga­ni­sier­te Märk­te, Immo­bi­lien-Hol­ding­ge­sell­schaf­ten, Teil­frei­stel­lung und Aus­lands-Immo­bi­lien, Ri­si­ko­mischung und Immo­bi­lien­ge­sell­schaf­ten, Öff­nungs­gren­ze und nicht zu­ge­las­sene Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de, Wert­pa­pier­be­griff und Über­gangs­vor­schrif­ten.

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