Im Oktober 2017 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entwurf einer Auslegungsentscheidung zur Konsultation gestellt. Darin hat sie zu der Frage Stellung genommen, ob nach dem Kapitalanlagegesetzbuch auch Investmentvermögen als Immobilien-Gesellschaften für Immobilien-Sondervermögen und für Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen erworben werden können. Wir haben in unserem beleuchtet vom 28. November 2017 darüber berichtet. Am 10. April 2018 hat die BaFin die endgültige Fassung der Auslegungsentscheidung veröffentlicht.
Nunmehr hat das Münchener Finanzgericht diese Frage dem Europäischen Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt (FG München 23. Oktober 2017 – 7 K 1435/15). In diesem beleuchtet erklären wir, warum es unserer Meinung nach sehr wahrscheinlich ist, dass der EuGH diesmal bestätigen wird, dass die endgültige Belastung ausländischer Pensionsfonds mit deutscher Quellensteuer die Kapitalverkehrsfreiheit verletzt.