Schon seit einiger Zeit sind Share Deals – also Transaktionen von Anteilen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften – in das Visier des Gesetzgebers geraten. Das hessische Finanzministerium hat das steuerliche Potential für den Fiskus im Zusammenhang mit Gesellschaftsanteilen von grundbesitzenden Gesellschaften auf circa 1 Milliarde Euro pro Jahr beziffert. Nachdem in diesem Zusammenhang bereits eine Absenkung der grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsschwelle von 95 Prozent auf 75 Prozent oder gar 50 Prozent diskutiert wurden, hat die Finanzministerkonferenz am 21. Juni 2018 eine Reduktion auf 90 Prozent beschlossen. Gleichzeitig sollen die bisherigen Fristen von fünf Jahren bei Änderungen im Gesellschafterbestand auf zukünftig zehn Jahre verlängert werden. Nachdem sich die Finanzminister der Länder damit auf ein grundsätzliches Konzept geeinigt haben, soll nun das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesvorschlag auf dieser Basis erarbeiten.