Am 21. Juni 2018 hat das Finanzministerium den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2018 (JStG 2018) veröffentlicht. Darin enthalten ist insbesondere eine Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Gesellschaften, deren Wert überwiegend auf in Deutschland belegenen Immobilien beruht. Von der Neuregelung betroffen sind hauptsächlich ausländische Investoren.