Anfang August hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften auf den Weg gebracht. Die vorbereitenden Diskussions- und Referentenentwürfe für dieses Gesetzgebungsvorhaben trugen noch den Arbeitstitel „Jahressteuergesetz 2018“. Wie gewohnt sollen mit diesem „Jahressteuergesetz“ fachlich gebotene und für notwendig erachtete Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden. Dazu zählen neben anderen (zur geplanten Verschärfung bei Inbound-Immobilieninvestitionen vgl. bereits beleuchtet vom 31. Juli 2018) auch die Änderungen im Investmentsteuergesetz, die wir im Folgenden beleuchten.