Bei den neueren deutschen Doppelbesteuerungsabkommen findet sich eine sogenannte Immobilienklausel innerhalb des Einkunftsartikels über die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Wir beleuchten, ob die erstmalige Aufnahme einer Immobilienklausel in ein DBA zu einer steuerlichen Realisierung führen kann. Die Finanzverwaltung bejaht dies. Wir sehen das anders.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26. April 2018 entschieden, dass Fondsstrukturierungskosten bei geschlossenen Fonds in der Investitionsphase nicht zu aktivieren seien, sondern als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das Urteil steht damit im Widerspruch zu einer jahrelang gefestigten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.