Rundschreiben

11.04.2019

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Pre-Marketing wird EU-einheitlich zugelassen – für Deutschland gegenüber der jetzigen Praxis jedoch erschwert

Die Eu­ro­päische Kom­mis­sion hat ein Vor­ha­ben: den grenz­über­schrei­ten­den Ver­trieb von In­vest­ment­fonds zu er­leich­tern. Was ist he­raus­ge­kom­men: Pre-Mar­ke­ting soll in al­len Mit­glieds­staa­ten zu­ge­las­sen wer­den; die Fol­gen sind je­doch streng. Das Pre-Mar­ke­ting soll durch eine Richt­li­nie und ei­ne Ver­ord­nung EU-weit ein­heit­lich ge­re­gelt wer­den. Zeich­nun­gen wer­den künf­tig erst nach Durch­lau­fen des Ver­fah­rens zur An­zei­ge des Ver­triebs mög­lich sein.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: