Das Bundesfinanzministerium hat heute ein mit den Länderfinanzministerien abgestimmtes Schreiben zur vorläufigen Weitergeltung des aktuellen Anwendungsbereichs für das Investmentsteuergesetz veröffentlicht (BMF vom 18. Juli 2013, IV C 1S 19801/12/10011 | IV D 3S 7160 h/12/10001, DOK 2013/0657879).
Diese Reaktion der Finanzverwaltung ist notwendig geworden, nachdem der Vermittlungsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 26. Juni 2013 keinen Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFMStAnpG) beschlossen hatte.
Die jüngsten Enthüllungen vor allem des Whistleblowers Edward Snowden führen uns vor Augen, dass unsere vertrauliche Kommunikation über das Internet nicht nur technikbedingt-theoretisch, sondern tatsächlich gefährdet ist. Diese neuen Erkenntnisse haben große Bedeutung für den Austausch zwischen Mandant und Berater. Wir möchten die aktuelle Debatte zum Anlass nehmen, Ihnen unsere Serviceleistungen für eine vertrauliche Kommunikation und Datenübertragung in Erinnerung zu rufen. In unserer heute versendeten Mandanteninformation erläutern wir, wo das Problem der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation liegt - und wie wir das Sicherheitsniveau unserer Kommunikation und unseres Datenaustauschs durch den Einsatz einfacher Mittel deutlich verbessern können.
Nach fast einem Jahr der Verhandlungen haben sich letzte Woche Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, nahezu sämtliche ursprünglich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 geplanten steuerrechtlichen Änderungen als Teil des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten zu lassen. Bei zwei der wichtigsten Änderungen, der Ausdehnung der korrespondieren Besteuerung auf hybride Finanzierungen und dem Verbot der sog. RETT-Blocker Modelle (vgl. beleuchtet vom 29. Juni 2012 und beleuchtet vom 16. November 2012), sind vor allem die geänderten Anwendungsregelungen von Relevanz. Bei den hybriden Finanzierungen ergeben sich darüber hinaus auch auf Grund weiterer Gesetzgebungsverfahren, namentlich dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH Urteils vom 20. Oktober 2011 sowie dem AIFM-Steueranpassungsgesetz wichtige Gesichtspunkte, die bei einer (Um-) Strukturierung zu beachten sind.