Rundschreiben

18.07.2013

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Anwendungsbereich Investmentsteuergesetz bis auf Weiteres nach altem Recht!

Das Bundesfinanzministerium hat heute ein mit den Länderfinanzministerien abgestimmtes Schreiben zur vorläufigen Weitergeltung des aktuellen Anwendungsbereichs für das Investmentsteuergesetz veröffentlicht (BMF vom 18. Juli 2013, IV C 1­S 1980­1/12/10011 | IV D 3­S 7160­ h/12/10001, DOK 2013/0657879).

Diese Reaktion der Finanz­verwaltung ist not­wen­dig ge­wor­den, nach­dem der Vermittlungs­ausschuss in seiner letzten Sitzung vor der par­la­men­ta­ri­schen Sommer­pause am 26. Juni 2013 kei­nen Einigungs­vor­schlag zum Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM­-Umsetzungsgesetz (AIFM­StAnpG) beschlossen hatte.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
16.07.2013

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Angriff auf die Vertraulichkeit im Internet

Die jüngsten Enthüllungen vor allem des Whistleblowers Edward Snowden führen uns vor Augen, dass unsere ver­trau­liche Kommunikation über das In­ter­net nicht nur technik­bedingt-theoretisch, sondern tatsächlich gefährdet ist. Diese neuen Er­kennt­nisse haben große Be­deu­tung für den Aus­tausch zwischen Mandant und Berater. Wir möchten die aktuelle Debatte zum An­lass nehmen, Ihnen unsere Service­leistungen für eine vertrauliche Kommunikation und Datenübertragung in Erinnerung zu rufen. In unserer heute ver­sen­deten Man­dan­ten­information erläutern wir, wo das Problem der unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation liegt - und wie wir das Sicher­heits­niveau unserer Kommunikation und unseres Daten­austauschs durch den Ein­satz einfacher Mittel deutlich verbessern können.

12.06.2013

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Jahressteuergesetz 2013 - jetzt aber!

Nach fast einem Jahr der Ver­hand­lun­gen haben sich letzte Woche Bundesrat und Bundestag im Vermitt­lungs­ausschuss darauf geeinigt, nahezu sämtliche ursprünglich im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 ge­plan­ten steuer­recht­lichen Änderungen als Teil des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes in Kraft treten zu lassen. Bei zwei der wichtigsten Änderungen, der Aus­dehnung der korrespondieren Besteuerung auf hybride Finanzierungen und dem Verbot der sog. RETT-Blocker Modelle (vgl. beleuchtet vom 29. Juni 2012 und beleuchtet vom 16. November 2012), sind vor allem die geänderten Anwendungs­regelungen von Relevanz. Bei den hy­br­iden Finanzierungen er­ge­ben sich darüber hinaus auch auf Grund weiterer Gesetzgebungsverfahren, na­ment­lich dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH Urteils vom 20. Oktober 2011 sowie dem AIFM-Steueranpassungsgesetz wichtige Gesichtspunkte, die bei einer (Um-) Strukturierung zu beachten sind.

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