Das BMF hat am 24. September 2013 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute erlassen. Dabei unterscheidet es erstmals in Finanzierungen zur Förderung eines fremden Absatzes und Finanzierungen im eigenen Interesse des Finanzierungsinstituts.