Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungsentscheidungen veröffentlicht. Die erste Verlautbarung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.
Die zweite Verlautbarung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen.