Rundschreiben

CAVEAT FUND MANAGER

Der JOBS Act hebt das Ver­bot der öffent­lichen Wer­bung auf. Zur sel­ben Zeit könnten die Ver­triebs­aktivitäten der Fonds­ma­na­ger zu einer Ver­let­zung der AIFM-Richtlinie führen. Fonds­manager sind daher gut be­ra­ten, vor­sich­tig vor­zu­gehen und Regeln aufzu­stellen, um die An­wen­dung der Richt­linie sowie deren Bericht­erstattungs-, Prüfungs- und Veröffent­lichungs­pflich­ten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.