Das Bundesministerium der Finanzen hat am 3. März ein Schreiben veröffentlicht zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei Investmentfonds. Die Prüfung des Tatbestandsmerkmals der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung ist zentrale Voraussetzung für die Einordnung als Investmentfonds gegenüber der Einordnung als Investitionsgesellschaft. Nur wenn keine aktive unternehmerische Bewirtschaftung gegeben ist, kann es sich um einen Investmentfonds handeln.
Zehn Monate vor Beginn Solvency II ist es soweit: Die neue Anlageverordnung wurde am 6. März 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Angesichts der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens von mehr als sieben Monaten haben wir grundlegendere Änderungen erwartet. Letztlich gibt es Neues nur für die regulierten Private Equity-Fonds und die offenen Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen.
Am 12. Februar 2015 hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht, in dem Fragen zur Besteuerung von Personen-Investitionsgesellschaften nach § 18 InvStG geklärt werden. Insbesondere wird klargestellt, wer in den Anwendungsbereich des § 18 InvStG fällt und wann verfahrensrechtlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung für Personen-Investitionsgesellschaften erforderlich wird.