Rundschreiben

10.06.2015

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Umsatzsteuerfreie Verwaltung von Immobilienfonds?

Innerhalb Europas ist die Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften von der Umsatzsteuer befreit, so die Richtlinie. Ob die Umsatzsteuerbefreiung auch die Verwaltung von Immobilienfonds betrifft, ist aktuell Gegen­stand des Vor­lage­ver­fahrens „Fiscale Eenheid X“ (Rs. C-595/13) beim EuGH. Den Schluss­anträgen zufolge, wird auch die tatsächliche Bewirt­schaftung der Immobilien umfasst. Folgt der EuGH diesen Schlussanträgen hat dies Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Asset Management und Property Management Leistungen bei Immobilienfonds.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: