Innerhalb Europas ist die Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften von der Umsatzsteuer befreit, so die Richtlinie. Ob die Umsatzsteuerbefreiung auch die Verwaltung von Immobilienfonds betrifft, ist aktuell Gegenstand des Vorlageverfahrens „Fiscale Eenheid X“ (Rs. C-595/13) beim EuGH. Den Schlussanträgen zufolge, wird auch die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien umfasst. Folgt der EuGH diesen Schlussanträgen hat dies Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Asset Management und Property Management Leistungen bei Immobilienfonds.