Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis zu Kreditfonds verlautbart. Bislang durften Fonds in Deutschland nur sehr beschränkt Darlehen vergeben. Nach der neuen Verwaltungspraxis ist jetzt auch die Vergabe – nicht nur der Ankauf der von einer Bank ausgereichten Kredite – zulässig. Das ermöglicht nicht nur die Auflegung echter Kreditfonds unter dem Kapitalanlagegesetzbuch, sondern auch die Kreditvergabe durch ausländische Fonds in Deutschland.