Rundschreiben

13.05.2015

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BaFin erlaubt Fonds die Vergabe von Darlehen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Änderung ihrer Ver­waltungs­praxis zu Kreditfonds verlautbart. Bislang durften Fonds in Deutschland nur sehr beschränkt Darlehen vergeben. Nach der neuen Verwaltungs­praxis ist jetzt auch die Ver­gabe – nicht nur der Ankauf der von einer Bank ausgereichten Kredite – zulässig. Das er­möglicht nicht nur die Auflegung echter Kreditfonds unter dem Ka­pital­anlage­gesetz­buch, sondern auch die Kredit­vergabe durch ausländische Fonds in Deutschland.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: