Die neue Anlageverordnung ermöglicht neue Fondsanlagen: geschlossene Immobilienfonds, Infrastruktur- und andere Alternative Investmentfonds sowie Kreditfonds. Auch die Vergabe von Darlehen als Kapitalanlage wird attraktiver und löst sich von der sklavischen Anbindung an Rating-Agenturen.
Die neue Anlageverordnung und Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung ist an das geänderte Investmentrecht im Anschluss an die Aufhebung des Investmentgesetzes und das Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs angepasst. Als ausdrücklich erklärtes Ziel will der Gesetzgeber den deutschen Versicherungsunternehmen die Anlage in potenziell ertragreichere Kapitalanlagen erleichtern.
Die Einordnung von Fondsanlagen unter einen der Tatbestände richtet sich wieder in erster Linie nach den Anlagegegenständen, in die ein Fonds investiert. Unterschieden werden Private Equity-, Immobilien-, Wertpapier- und andere Investmentvermögen. Dafür verweist die Anlageverordnung auf Vermögensgegenstände, die nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs erwerbbar sind.
Innerhalb Europas ist die Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften von der Umsatzsteuer befreit, so die Richtlinie. Ob die Umsatzsteuerbefreiung auch die Verwaltung von Immobilienfonds betrifft, ist aktuell Gegenstand des Vorlageverfahrens „Fiscale Eenheid X“ (Rs. C-595/13) beim EuGH. Den Schlussanträgen zufolge, wird auch die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien umfasst. Folgt der EuGH diesen Schlussanträgen hat dies Konsequenzen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Asset Management und Property Management Leistungen bei Immobilienfonds.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Änderung ihrer Verwaltungspraxis zu Kreditfonds verlautbart. Bislang durften Fonds in Deutschland nur sehr beschränkt Darlehen vergeben. Nach der neuen Verwaltungspraxis ist jetzt auch die Vergabe – nicht nur der Ankauf der von einer Bank ausgereichten Kredite – zulässig. Das ermöglicht nicht nur die Auflegung echter Kreditfonds unter dem Kapitalanlagegesetzbuch, sondern auch die Kreditvergabe durch ausländische Fonds in Deutschland.