Rundschreiben

05.08.2015

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Keine Gewerbesteuer auf AStG- Hinzurechnungsbeträge?

Mit Urteil vom 11. März 2015 hat der BFH entschieden, dass Hinzu­rechnungs­beträ­ge nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG aus einer aus­län­dischen Zwischen­gesell­schaft nicht der Gewerbe­steuer unter­liegen. Diese Hinzu­rechnungs­beträge seien keine in­län­dischen Er­träge. Die hinzu­ge­rech­neten Erträge bleiben Er­träge einer aus­län­dischen Zwischen­gesell­schaft. Die im Ge­wer­be­ertrag ent­haltenen Hinzu­rechnungs­beträge sind daher nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen.