Rundschreiben

26.01.2016

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Referentenentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung

Bereits am 24. Juni des letzten Jahres hatten wir Sie mit beleuchtet: „Das geplante Invest­ment­steuer­gesetz und die europäische Union als Rechtsrisiko“ über den Diskussions­entwurf zur Um­gestaltung des Investment­steuer­gesetzes informiert. Am 16. Dezember 2015 ist nun­mehr vom Bundes­finanz­ministerium der Referenten­entwurf für das ent­sprechende Gesetz (das Investment­steuer­reform­gesetz – InvStRefG) veröffentlicht worden, der – zumindest teil­weise – die Ein­gaben der Verbände zum Diskussions­entwurf berücksichtigt. Bereits Anfang Februar soll der Regierungs­entwurf be­schlossen werden und das Gesetz­gebungs­verfahren bis zum Sommer diesen Jahres weitest­gehend ab­ge­schlossen sein. Der enge Zeit­rahmen des Gesetz­gebungs­verfahrens ist letztendlich dafür verantwortlich, dass die im Diskussionsentwurf geplante Einführung einer Besteuerung von Ver­äußerungs­ge­winnen aus sog. Steuer­besitz­beteiligungen an Kapital­gesell­schaften (also aus Beteiligungen von weniger als 10 %) nach § 8b KStG nicht mehr Bestand­teil der Re­form ist. Eine Einigung diesbezüglich im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren wurde offen­sicht­lich als so un­wahr­scheinlich er­achtet, dass man diese Thematik aus dem Re­fe­ren­ten­ent­wurf aus­ge­nommen hat. 

Damit Sie die Entwicklung des Gesetz­gebungs­verfahrens und daraus resultierende Änderungen einfach nach­voll­ziehen können, haben wir als Ausgangs­basis eine Lesefassung des Referentenentwurfes mit Begründung erstellt, die Ihnen unter Lesefassungen im Bereich Fachreferenzen auf unserer Internetseite zur Verfügung steht. Die Lesefassung von Gesetzestext nebst Begründung wird entsprechend des Fortgangs des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens fortlaufend aktualisiert, so dass Änderungen nach­voll­zieh­bar sind.

11.01.2016

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BMF klärt erste Anwendungsfragen zu US FATCA

Am 03. November 2015 hat das BMF ein Schrei­ben zu An­wendungs­fragen im Zu­sammen­hang mit dem FATCA-Abkommen zwischen Deutsch­land und den USA veröffentlicht, dessen Ent­wurf bereits seit Juni 2015 vor­lag und mit den Verbänden diskutiert wurde. In der finalen Fassung haben sich noch Änderungen ergeben, die vorrangig Unter­nehmen außerhalb der Finanz­branche be­treffen, die auch von FATCA be­troffen sein können. Im aktuellen „beleuchtet" wei­sen wir auf ein­zelne Regelungen hin, die zum einen von der Ent­wurfs­fassung ab­weichen und zum an­de­ren bislang noch nicht hin­reichend geklärte Tatbestände adressieren.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
22.12.2015

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Umsatzsteuerfreie Verwaltung von Immobilienfonds umfasst auch geschlossene Fonds, nicht aber die tatsächliche Bewirtschaftung

Am 9. Dezember 2015 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH“) sein Urteil in der Rechts­sache „Fiscale Eenheid X N.V.“ (Rs. C-595/13) verkündet. Mit dem Urteil ent­schied der EuGH, dass die innerhalb Europas geltende Um­satz­steuer­be­freiung der Ver­waltung von Sonder­vermögen auch die Ver­waltung von (ge­schlossenen), risiko­ge­mischten Immobilien­fonds um­fasse, wenn diese in ihrem Mit­glied­staat einer be­son­deren staat­lichen Auf­sicht unter­liegen. Die steuer­freie Ver­wal­tungstätigkeit für Immobilien­fonds um­fasst jedoch nicht Leistungen im Zu­sammen­hang mit der tatsächlichen Be­wirt­schaftung einer Immobilie. Lei­stun­gen hin­sicht­lich der tatsächlichen Immobilien­be­wirt­schaftung seien für solche An­lage­orga­nismen nicht spezifisch und gehen über die ver­schie­denen Tätigkeiten hinaus, die mit der An­lage der be­schafften Gelder auf gemein­same Rech­nung verbunden sei.

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