Rundschreiben

17.02.2016

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Pauschalbesteuerung deutscher Investoren nach § 6 InvStG auch bei Drittstaaten-Fonds unionsrechtswidrig

Mit Urteil vom 17. November 2015 hat der Bundes­finanz­hof (BFH VIII R 27/12) ent­schieden: die Möglich­keit, die Pauschal­besteuerung nach § 6 InvStG zu vermeiden, steht auch An­le­gern von Dritt­staaten­fonds (hier: US-Investment­fonds) zu. Voraussetzung ist der Nach­weis der Be­steuerungs­grund­lagen ent­sprechend § 5 Abs. 1 InvStG. Anders als die Vor­gänger­re­ge­lung in § 18 Abs. 3 AuslInvestmG unter­falle § 6 InvStG nicht der Still­halte­klausel des Ar­ti­kel 64 AEUV und sei da­her an der unions­recht­lich garantierten Kapital­verkehrs­freiheit zu messen.