Rundschreiben

23.11.2012

download
PDF

EuGH weist Vertragsverletzung zurück: Kein Nachweis bei Pensionsfonds

Mit Urteil vom 22. November 2012, Rs. C-600/10, hat der EuGH entschieden, die von der Kommission gegen Deutsch­land gel­tend gemachte Vertrags­verletzung sei nicht hin­reichend nach­ge­wiesen. Es geht um den Vor­wurf der ungleichen Besteuerung von Dividenden und Zinsen für im EU-/EWR-Ausland ansässige Pensionsfonds gegenüber den in Deutsch­land ansässigen Pensionsfonds. Das Ergebnis erstaunt: Während in dem Vertrags­verletzungs­verfahren gegen Finnland der EuGH urteilte (Urteil vom 8. November 2012, Rs. C-342/10), finnische Pensionsfonds werden gegenüber EWR Pensionsfonds EG-rechtswidrig be­vor­zugt, scheitert es in dem ver­gleich­baren Sach­ver­halt in dem Ver­trags­verletzungs­ver­fahren gegen Deutsch­land an dem Nach­weis der Vertrags­ver­letzung. Des Rätsels Lösung: In dem Ver­trags­ver­letzungs­verfahren ge­gen Finnland hatte die Kommission all­ge­mein nach­ge­wiesen, dass finnische Pensionsfonds nahezu keine in Finnland steuer­pflichtigen Einkünfte erzielen. Den Ge­gen­be­weis, dass das na­he­zu völlige Fehlen steuer­pflichtiger Einkünfte bei den finnischen Pensions­fonds anders als mit der Ab­zieh­ba­keit von Rückstellungen zu erklären ist, konnte Finnland nicht führen. Bei dem Verfahren gegen Deutsch­land ist die Kommission nicht so geschickt vor­ge­gan­gen. Statt all­ge­mein mit der Wirkung der Rückstellungen und der ge­rin­gen Steuer­last der inländischen Pensions­fonds zu argumentieren, hat die Kommission hier auf kon­krete Betriebs­ausgaben abstellen wollen. Beim Nach­weis hat sich die Kommission dann verzettelt.

16.11.2012

download
PDF

Jahressteuergesetz 2013: Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen

Die Ausschüsse haben dem Bundesrat emp­fohlen, wegen des JStG 2013 den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Nachdem zahl­reiche Vor­schläge des Bundesrates vom 6. Juli 2012 keine Berück­sichtigung im Ge­setzes­be­schluss zum Jahressteuergesetz 2013 vom 25. Oktober 2012 gefunden haben, sollen diese nun wieder Teil des Ge­setz­ge­bungs­ver­fahrens wer­den. Auf Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates vom 13. November 2012 soll an der Einführung einer Steuer­pflicht von Bezügen aus hybriden Finanzinstrumenten sowie von Dividenden und Veräußerungs­gewinnen aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) ebenso festgehalten werden, wie an der Einführung einer Regelung zur Vermeidung von sogenannten RETT-Blocker-Strukturen.

14.11.2012

download
PDF

Entschärfter Entwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie

Im Juli hat das Bundes­finanz­ministerium den Referenten­entwurf eines Gesetzes zur Um­setzung der AIFM-Richtlinie veröffentlicht (unsere Mandanteninformation vom 23. Juli 2012). Dieser Ent­wurf ist auf breiten Wider­spruch der In­vest­ment­branche gestoßen. Ins­be­son­dere die Ab­schaffung der offenen Immobilienfonds hat auch in der Öffentlichkeit hohe Wellen ge­schla­gen. Jetzt liegt ein neuer Ent­wurf vor, der momentan (zur Vorbereitung des Regierungsbeschlusses über die Einbringung des Entwurfs in den Bundestag) zwischen den Ministerien abgestimmt wird.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
­