Mit Urteil vom 22. November 2012, Rs. C-600/10, hat der EuGH entschieden, die von der Kommission gegen Deutschland geltend gemachte Vertragsverletzung sei nicht hinreichend nachgewiesen. Es geht um den Vorwurf der ungleichen Besteuerung von Dividenden und Zinsen für im EU-/EWR-Ausland ansässige Pensionsfonds gegenüber den in Deutschland ansässigen Pensionsfonds. Das Ergebnis erstaunt: Während in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland der EuGH urteilte (Urteil vom 8. November 2012, Rs. C-342/10), finnische Pensionsfonds werden gegenüber EWR Pensionsfonds EG-rechtswidrig bevorzugt, scheitert es in dem vergleichbaren Sachverhalt in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an dem Nachweis der Vertragsverletzung. Des Rätsels Lösung: In dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland hatte die Kommission allgemein nachgewiesen, dass finnische Pensionsfonds nahezu keine in Finnland steuerpflichtigen Einkünfte erzielen. Den Gegenbeweis, dass das nahezu völlige Fehlen steuerpflichtiger Einkünfte bei den finnischen Pensionsfonds anders als mit der Abziehbakeit von Rückstellungen zu erklären ist, konnte Finnland nicht führen. Bei dem Verfahren gegen Deutschland ist die Kommission nicht so geschickt vorgegangen. Statt allgemein mit der Wirkung der Rückstellungen und der geringen Steuerlast der inländischen Pensionsfonds zu argumentieren, hat die Kommission hier auf konkrete Betriebsausgaben abstellen wollen. Beim Nachweis hat sich die Kommission dann verzettelt.
Die Ausschüsse haben dem Bundesrat empfohlen, wegen des JStG 2013 den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Nachdem zahlreiche Vorschläge des Bundesrates vom 6. Juli 2012 keine Berücksichtigung im Gesetzesbeschluss zum Jahressteuergesetz 2013 vom 25. Oktober 2012 gefunden haben, sollen diese nun wieder Teil des Gesetzgebungsverfahrens werden. Auf Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates vom 13. November 2012 soll an der Einführung einer Steuerpflicht von Bezügen aus hybriden Finanzinstrumenten sowie von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen (< 10 %) ebenso festgehalten werden, wie an der Einführung einer Regelung zur Vermeidung von sogenannten RETT-Blocker-Strukturen.
Im Juli hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie veröffentlicht (unsere Mandanteninformation vom 23. Juli 2012). Dieser Entwurf ist auf breiten Widerspruch der Investmentbranche gestoßen. Insbesondere die Abschaffung der offenen Immobilienfonds hat auch in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen. Jetzt liegt ein neuer Entwurf vor, der momentan (zur Vorbereitung des Regierungsbeschlusses über die Einbringung des Entwurfs in den Bundestag) zwischen den Ministerien abgestimmt wird.