Rundschreiben

30.01.2013

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Der neue Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes: Klappe, die Zweite

Am 30. Januar hat das Kabinett den Gesetzes­entwurf zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen und damit den Start­schuss für das Gesetz­gebungs­verfahren ge­ge­ben, bei dem auch die Zustimmung des Bundesrates er­for­der­lich ist. Im Fol­gen­den stellen wir im We­sent­lichen den An­wen­dungs­be­reich und -zeitpunkt sowie sich daraus ergebende Folgen für die ver­schie­de­nen Assetklassen und Fonds­typen dar. Der Gesetzes­entwurf zieht grundsätzlich eine Trenn­linie zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Offene Fonds qualifizieren dabei aus steuer­licher Sicht grundsätzlich als Investmentfonds und un­ter­liegen der Investmentbesteuerung. Für die geschlossenen Alternativen Investmentfonds wird der neue Begriff der Investitionsgesellschaften eingeführt. Sie un­ter­liegen der Regelbesteuerung, wobei das Außensteuergesetz ausdrücklich Anwendung findet.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: