Am 30. Januar hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen und damit den Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren gegeben, bei dem auch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Im Folgenden stellen wir im Wesentlichen den Anwendungsbereich und -zeitpunkt sowie sich daraus ergebende Folgen für die verschiedenen Assetklassen und Fondstypen dar. Der Gesetzesentwurf zieht grundsätzlich eine Trennlinie zwischen offenen und geschlossenen Fonds. Offene Fonds qualifizieren dabei aus steuerlicher Sicht grundsätzlich als Investmentfonds und unterliegen der Investmentbesteuerung. Für die geschlossenen Alternativen Investmentfonds wird der neue Begriff der Investitionsgesellschaften eingeführt. Sie unterliegen der Regelbesteuerung, wobei das Außensteuergesetz ausdrücklich Anwendung findet.