Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) beschlossen. Zuvor wurde der Gesetzesentwurf aus Januar auf Grundlage der Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundestages noch in wichtigen Punkten geändert. Bedeutsam ist auch, was nicht geändert wurde: die von der Opposition vehement geforderte Einführung einer Pauschalbesteuerung von thesaurierten Erträgen aus Kapitalinvestitionsgesellschaften fand keinen (erneuten) Eingang in die nunmehr verabschiedete Fassung des Investmentsteuergesetzes.
Von einem Dritten erbrachte Anlageberatung zur Verwaltung von Sondervermögen ist nach EuGH auch dann umsatzsteuerfrei, wenn die Empfehlungen noch durch die Kapitalanlagegesellschaft umzusetzen sind.
Der EuGH hat mit Urteil vom 20. Oktober 2011 festgestellt, dass der abgeltende Kapitalertragsteuerabzug für Dividenden an EU-Ausländer gegen die europäischen Grundfreiheiten verstößt. Am 1. März 2013 wurde diesem Verstoß mit Einführung eines Erstattungsverfahrens Rechnung getragen: Unter bestimmten Voraussetzungen sollen EU- und EWR-Körperschaften nicht nur für Zeiträume ab 2013, sondern in den Grenzen der Verjährungsfristen auch rückwirkend, ihre Ansprüche geltend machen können.