Rundschreiben

23.09.2013

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EU-Kommission definiert offene AIF anders als das KAGB

Das im ganzen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwendete Kriterium zur Abgrenzung der offenen von den geschlossenen AIF wird durch ein aktuelles Rechtsetzungsverfahren der EU-Kommission voraus­sichtlich nicht anwendbar bleiben.