Rundschreiben

05.09.2013

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AIFM-Steueranpassungsgesetz gescheitert, aber InvStG bleibt anwendbar

Nachdem die für den 2. September 2013 geplante Sitzung des Ver­mittlungs­aus­schusses nicht statt­ge­fun­den hat, existiert kein Einigungs­vor­schlag für das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG). Da es sich dabei um die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl handelte, kann das Gesetz­gebungs­verfahren in dieser Legislatur­periode nicht erfolgen. Das gesamte Gesetz­gebungs­verfahren muss in der nächsten Legislatur­periode vollständig neu initiiert werden. Das Investmentsteuergesetz findet nach unserer Auffassung aber weiterhin Anwendung.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: