Nachdem die für den 2. September 2013 geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses nicht stattgefunden hat, existiert kein Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG). Da es sich dabei um die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl handelte, kann das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht erfolgen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren muss in der nächsten Legislaturperiode vollständig neu initiiert werden. Das Investmentsteuergesetz findet nach unserer Auffassung aber weiterhin Anwendung.