Das BMF hat am 24. September 2013 ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute erlassen. Dabei unterscheidet es erstmals in Finanzierungen zur Förderung eines fremden Absatzes und Finanzierungen im eigenen Interesse des Finanzierungsinstituts.
Das im ganzen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verwendete Kriterium zur Abgrenzung der offenen von den geschlossenen AIF wird durch ein aktuelles Rechtsetzungsverfahren der EU-Kommission voraussichtlich nicht anwendbar bleiben.
Nachdem die für den 2. September 2013 geplante Sitzung des Vermittlungsausschusses nicht stattgefunden hat, existiert kein Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG). Da es sich dabei um die letzte Sitzung vor der Bundestagswahl handelte, kann das Gesetzgebungsverfahren in dieser Legislaturperiode nicht erfolgen. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren muss in der nächsten Legislaturperiode vollständig neu initiiert werden. Das Investmentsteuergesetz findet nach unserer Auffassung aber weiterhin Anwendung.