Rundschreiben

26.02.2014

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Inhaltsadressat eines Feststellungsbescheids

Kürzlich wurde eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2013 (I R 57/11) zum Fest­stellungs­verfahren veröffentlicht (DStR 2014, S. 199): Feststellungs­bescheide aus Beteiligungen an ausländischen Personen­gesell­schaften sind an die Gesell­schafter zu richten. Fest­stellungs­bescheide an die ausländische Personen­gesell­schaft sind nichtig. Damit gibt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechts­auffassung auf (I R 33/06 BFH NV 2007, 2236), nach der solche Bescheide an die ausländische Personen­gesell­schaft selbst zu richten waren.