Kürzlich wurde eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 2013 (I R 57/11) zum Feststellungsverfahren veröffentlicht (DStR 2014, S. 199): Feststellungsbescheide aus Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften sind an die Gesellschafter zu richten. Feststellungsbescheide an die ausländische Personengesellschaft sind nichtig. Damit gibt der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsauffassung auf (I R 33/06 BFH NV 2007, 2236), nach der solche Bescheide an die ausländische Personengesellschaft selbst zu richten waren.