Rundschreiben

02.12.2013

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Refinanzierungsregister als neues Instrument für Versicherungen, Pensionsfonds und -kassen

Versicherungen, Pensions­fonds und Pensions­kassen erhalten zum 1. Januar 2014 die Mög­lichkeit, beim Erwerb von Kredit­port­folien die mit den Forderungen verbundenen Grund­pfand­rechte in ein Refinanzierungs­register eintragen zu lassen. So ist der Erwerb der gesicherten Forderung in­sol­venz­fest. Kredit­port­folio­trans­aktionen können damit zukünftig deut­lich einfacher und sicherer strukturiert werden.

02.12.2013

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AIFM-Steueranpassungsgesetz noch rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet

Der Bundestag hat am 28. November 2013 den vom Bundesrat ein­ge­brach­ten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investment­steuer­gesetzes und an­derer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz ­ AIFM-StAnpG) unverändert angenommen. Bereits heute, am 29. November 2013, hat der Bundesrat dem AIFM-StAnpG zugestimmt. Damit können die im AIFM-StAnpG vorgesehenen Änderungen des Invest­ment­steuer­gesetzes (InvStG) ­ die zu er­war­ten­de rechtzeitige Verkündung voraus­gesetzt ­ noch vor dem Jahresende in Kraft treten.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar: