Der Bundestag hat am 28. November 2013 den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz AIFM-StAnpG) unverändert angenommen. Bereits heute, am 29. November 2013, hat der Bundesrat dem AIFM-StAnpG zugestimmt. Damit können die im AIFM-StAnpG vorgesehenen Änderungen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) die zu erwartende rechtzeitige Verkündung vorausgesetzt noch vor dem Jahresende in Kraft treten.
Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungsentscheidungen veröffentlicht. Die erste Verlautbarung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.
Die zweite Verlautbarung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen.
Der JOBS Act hebt das Verbot der öffentlichen Werbung auf. Zur selben Zeit könnten die Vertriebsaktivitäten der Fondsmanager zu einer Verletzung der AIFM-Richtlinie führen. Fondsmanager sind daher gut beraten, vorsichtig vorzugehen und Regeln aufzustellen, um die Anwendung der Richtlinie sowie deren Berichterstattungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.