Rundschreiben

02.12.2013

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AIFM-Steueranpassungsgesetz noch rechtzeitig vor Jahresende verabschiedet

Der Bundestag hat am 28. November 2013 den vom Bundesrat ein­ge­brach­ten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investment­steuer­gesetzes und an­derer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz ­ AIFM-StAnpG) unverändert angenommen. Bereits heute, am 29. November 2013, hat der Bundesrat dem AIFM-StAnpG zugestimmt. Damit können die im AIFM-StAnpG vorgesehenen Änderungen des Invest­ment­steuer­gesetzes (InvStG) ­ die zu er­war­ten­de rechtzeitige Verkündung voraus­gesetzt ­ noch vor dem Jahresende in Kraft treten.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
11.11.2013

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Höhere Quote für Vorkäufe und eigene Risikobewertung bei Ratings

Die BaFin-Versicherungsaufsicht hat am 22. und am 23. Oktober 2013 zwei Auslegungs­ent­scheidungen veröffentlicht. Die erste Verlaut­barung erlaubt Vorkäufe in größerem Umfang als bislang im Derivaterundschreiben R 3/2000 vorgesehen.

Die zweite Ver­laut­barung modifiziert und ergänzt die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Hinweise zur Ver­wen­dung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kredit­risiko­bewer­tungen.

CAVEAT FUND MANAGER

Der JOBS Act hebt das Ver­bot der öffent­lichen Wer­bung auf. Zur sel­ben Zeit könnten die Ver­triebs­aktivitäten der Fonds­ma­na­ger zu einer Ver­let­zung der AIFM-Richtlinie führen. Fonds­manager sind daher gut be­ra­ten, vor­sich­tig vor­zu­gehen und Regeln aufzu­stellen, um die An­wen­dung der Richt­linie sowie deren Bericht­erstattungs-, Prüfungs- und Veröffent­lichungs­pflich­ten gegenüber den EU-Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
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