Rundschreiben

20.03.2014

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Offene und geschlossene AIF

Künftig werden im Kapital­anlage­gesetz­buch alle neu auf­ge­legten AIF als offene AIF qualifiziert, wenn die Anleger vor Fonds­ab­wicklung ein Rückgabe- oder Kündigungsrecht ausüben können. Auch alle bereits auf­ge­leg­ten AIF sind von der Gesetzesänderung betroffen.