Rundschreiben

07.04.2014

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Steuerneutrale Kapitalrückzahlung auch aus Drittländern

Rückzahlungen aus dem steuerlichen Ein­lage­konto sind beim Anteils­eigner steuerfrei, wenn die Voraus­setzungen des § 27 KStG beachtet werden. Dieser enthält allerdings keine Regelungen für Dritt­staaten­ge­sell­schaften. Das FG Nürnberg hat entschieden: Rück­zahlungen durch Dritt­staaten­ge­sell­schaften können trotzdem steuerfrei vereinnahmt werden, wenn das jeweilige nationale Recht die Zahlungen als aus der Kapitalrücklage stammend anerkennt.