Rundschreiben

Bundesfinanzministerium gleicht unterschiedliche Bestandsschutzregelungen für Investmentfonds an

Bislang existierten zwei unterschiedlich lange Übergangsfristen für die Anwendbarkeit des Investmentsteuergesetzes auf ausländische Investmentvehikel. Das Bundesfinanzministerium hat nun mit Schreiben vom 22. Mai 2014 die beiden Fristen vereinheitlicht.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
BFH erhebt ernstliche Zweifel an Zinsschranke

In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der BFH ernstliche Zweifel an der Verfassungs­mäßigkeit der Zins­schranke geäußert. Die Regelung verstoße möglicherweise gegen den in der Verfassung niedergelegten Grund­satz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Gericht gewährte dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung des Steuer­bescheides und präzisierte die Anforderungen für eine solche Aussetzung. Steuer­zahler sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um betroffene Steuerbescheide offen zu halten und um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
28.04.2014

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Erstes Auslegungsschreiben zum neuen Investmentsteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 23. April 2014 einige von den Verbänden gestellte Auslegungsfragen beantwortet. Weitere Auslegungsfragen der Verbände stehen noch aus und sollen zu einem späteren Zeit­punkt beantwortet werden. Wir stellen Ihnen hier die Antworten insbesondere zum Anwendungs­bereich des Investment­steuer­gesetzes für Investmentfonds vor. Erstmalig müssen sich auch die inländischen Investmentfonds und deren Anleger mit dem Anwendungs­bereich des Investmentsteuergesetzes befassen. Denn unter dem neuen Investment­steuer­gesetz müssen für die Steuer­freiheit des Fonds alle Voraus­setzungen § 1 Abs. 1b InvStG erfüllt sein. Der alte Grund­satz, wenn aufsichts­rechtlich alles stimmt, ist auch der inländische Investmentfonds steuerbefreit, gilt seit dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr.

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