In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung hat der BFH ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke geäußert. Die Regelung verstoße möglicherweise gegen den in der Verfassung niedergelegten Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Das Gericht gewährte dem Kläger die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheides und präzisierte die Anforderungen für eine solche Aussetzung. Steuerzahler sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um betroffene Steuerbescheide offen zu halten und um eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen.