Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 23. April 2014 einige von den Verbänden gestellte Auslegungsfragen beantwortet. Weitere Auslegungsfragen der Verbände stehen noch aus und sollen zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. Wir stellen Ihnen hier die Antworten insbesondere zum Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes für Investmentfonds vor. Erstmalig müssen sich auch die inländischen Investmentfonds und deren Anleger mit dem Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes befassen. Denn unter dem neuen Investmentsteuergesetz müssen für die Steuerfreiheit des Fonds alle Voraussetzungen § 1 Abs. 1b InvStG erfüllt sein. Der alte Grundsatz, wenn aufsichtsrechtlich alles stimmt, ist auch der inländische Investmentfonds steuerbefreit, gilt seit dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr.