Rundschreiben

28.04.2014

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Erstes Auslegungsschreiben zum neuen Investmentsteuergesetz

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben vom 23. April 2014 einige von den Verbänden gestellte Auslegungsfragen beantwortet. Weitere Auslegungsfragen der Verbände stehen noch aus und sollen zu einem späteren Zeit­punkt beantwortet werden. Wir stellen Ihnen hier die Antworten insbesondere zum Anwendungs­bereich des Investment­steuer­gesetzes für Investmentfonds vor. Erstmalig müssen sich auch die inländischen Investmentfonds und deren Anleger mit dem Anwendungs­bereich des Investmentsteuergesetzes befassen. Denn unter dem neuen Investment­steuer­gesetz müssen für die Steuer­freiheit des Fonds alle Voraus­setzungen § 1 Abs. 1b InvStG erfüllt sein. Der alte Grund­satz, wenn aufsichts­rechtlich alles stimmt, ist auch der inländische Investmentfonds steuerbefreit, gilt seit dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr.