Rundschreiben

16.07.2014

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US FATCA

Mit US FATCA, dem US „Foreign Account Tax Compliance Act“, welcher Bestandteil des US-amerikanischen Meldegesetzes „US HIRE Act“ ist, verpflichtet der US-amerikanische Gesetzgeber Finanz­institute, umfang­reiche In­for­ma­tionen über Erträge auf Auslands­konten von US-Bürgern zu übergeben. Durch das Gesetz sollen Schlupflöcher zur Steuer­hinter­ziehung geschlossen werden. Im Fokus stehen Personen und Gesell­schaften, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) steuer­pflichtig sind (sog. „specified US-Persons“) und Vermögenswerte außerhalb der USA angelegt haben.

US FATCA ist eine zwingende Markt­anforderung, der sich kein Finanz­institut – Kredit­institut, Versicherung, Fonds­gesellschaft etc. – wirklich entziehen kann.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
Übergangsregelung für den Vertrieb von Fondsanteilen in Deutschland endet zum 21. Juli 2014

Am 17. Juni 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine geänderte Fassung ihres „Merkblatts für Anzeigen beim beab­sich­tigten Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen AIF an Privat­anleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 320 KAGB" veröffentlicht.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist ausschließlich in englischer Sprache verfügbar.
11.06.2014

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BMF klärt Erwerbbarkeit von Investitionsgesellschaften als Unternehmensbeteiligung

Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Auslegungsschreiben vom 23. April 2014 zum Investmentsteuergesetz durch eine Neufassung vom 4. Juni 2014 ersetzt. Die Neufassung klärt die Frage, in welchem Umfang Invest­mentfonds Unternehmens­beteiligungen erwerben können und stellt insoweit den Gleich­lauf mit dem Aufsichtsrecht wieder her.

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