Mit US FATCA, dem US „Foreign Account Tax Compliance Act“, welcher Bestandteil des US-amerikanischen Meldegesetzes „US HIRE Act“ ist, verpflichtet der US-amerikanische Gesetzgeber Finanzinstitute, umfangreiche Informationen über Erträge auf Auslandskonten von US-Bürgern zu übergeben. Durch das Gesetz sollen Schlupflöcher zur Steuerhinterziehung geschlossen werden. Im Fokus stehen Personen und Gesellschaften, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) steuerpflichtig sind (sog. „specified US-Persons“) und Vermögenswerte außerhalb der USA angelegt haben.
US FATCA ist eine zwingende Marktanforderung, der sich kein Finanzinstitut – Kreditinstitut, Versicherung, Fondsgesellschaft etc. – wirklich entziehen kann.
Am 17. Juni 2014 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine geänderte Fassung ihres „Merkblatts für Anzeigen beim beabsichtigten Vertrieb von EU-AIF oder ausländischen AIF an Privatanleger in der Bundesrepublik Deutschland nach § 320 KAGB" veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen hat sein Auslegungsschreiben vom 23. April 2014 zum Investmentsteuergesetz durch eine Neufassung vom 4. Juni 2014 ersetzt. Die Neufassung klärt die Frage, in welchem Umfang Investmentfonds Unternehmensbeteiligungen erwerben können und stellt insoweit den Gleichlauf mit dem Aufsichtsrecht wieder her.