Der Entwurf des Zollkodex-Anpassungsgesetzes sieht die Beseitigung der durch den EuGH festgestellten Unionsrechtswidrigkeit der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags für ausländische Quellensteuern im Rahmen der Direktanlage vor. Bislang unberücksicht lässt der Gesetzesentwurf, dass die vergleichbare Regelung im Investmentsteuergesetz ebenfalls geändert werden muss.