Rundschreiben

05.08.2014

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BFH: Abgrenzung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 14. Mai 2014 (XI R 13/11) mit der Frage der umsatz­steuerlichen Behandlung von Vermittlungs­leistungen in mehr­stufigen Vertriebs­strukturen aus­einander­ge­setzt und sich zur Ab­gren­zung von (steuerfreier) Vermittlung zum (steuerpflichtigen) Vertrieb von Fondsanteilen geäußert. Die Abgrenzungsfrage zwischen umsatz­steuerfreien Vermittlungstätigkeiten zu umsatz­steuer­pflichtigen Leistungen, insbesondere im Verhältnis zwischen Haupt- und Untervermittler von Fondsanteilen, ist strittig.