Rundschreiben

24.05.2016

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Haftung des Ab­tretungs­empfängers für Umsat­zsteuer beim echten Factoring

Mit Urteil vom 16. Dezember 2015 – XI R 28/13 – hat der Bun­des­finanz­hof ent­schie­den, dass die Haf­tung des Ab­tre­tungs­empfängers (Factors) für Um­satz­steuer nach § 13c UStG nicht aus­ge­schlos­sen ist, wenn er dem Unter­neh­mer, der ihm die Um­satz­steuer ent­hal­tende For­de­rung ab­ge­treten hat, im Rah­men des sog. echten Factorings liquide Mittel zur Ver­­fü­­gung ge­stellt hat, aus denen dieser seine Um­satz­steuer­schuld hätte be­gleichen können.

18.05.2016

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Ausgeschüttete AStG-Hin­zu­rechnungs­beträge zu 100 % steuerfrei?

Mit Urteil vom 15. Oktober 2015 hat das Finanz­gericht Bremen (EFG, 2016, 576) ent­gegen der Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung ent­schieden, dass auf Gewinn­aus­schüttungen, die aus zuvor bereits der Be­steuerung unter­worfenen Erträgen in Form von Hin­zu­rechnungs­be­trägen unter dem AStG gespeist werden und demnach nach § 3 Nr. 41 EStG steuer­frei sind, die Re­ge­lun­gen des § 8b Abs. 5 KStG keine An­wend­ung finden. Somit bleibt es nach Auf­fas­sung des Finanz­ge­richts bei einer voll­ständigen Ver­mei­dung der Doppel­besteue­rung. Diese Be­ur­teilung ent­spricht auch dem Sinn und Zweck der Re­ge­lungen zur Hin­zu­rechnungs­be­steuerung, denn sie soll eben keine Straf­besteue­rung sein, sondern lediglich die Abschirm- bzw. Auf­schub­wir­kung der aus­län­dischen Zwischen­­ge­­sell­­schaft aufheben. Die Auffassung der Finanz­ver­wal­tung führt dahin­gegen zu einer Straf­besteuerung, denn danach wird nach einer vollen Be­steue­rung des Hin­zu­rech­nungs­be­trages die Aus­schüt­tung der zu­­grun­de­­lie­gen­­den Er­trä­ge im Er­geb­nis ledig­lich zu 95 % steuer­befreit. Gegen das Urteil wurde Re­vi­sion beim BFH ein­gelegt.

25.04.2016

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Neue Anlageverordnung für das Sicherungsvermögen

Im September 2015 hatte das Bundesfinanzministerium den Entwurf für die Rechts­ver­ord­nungen zur Kon­sul­ta­tion gestellt, die im Zuge der Neu­fassung des Ver­sich­erungs­auf­sichts­gesetzes er­neuert werden sollten, da­runter eine neue An­lage­ver­ord­nung. Die Ver­ord­nung über die Anlage des Sicherungs­vermögens von Pensions­kassen, Sterbe­kassen und kleinen Ver­sicherungs­unter­nehmen (Anlageverordnung – AnlV) vom 18. April 2016 ist (zusammen mit den anderen Rechts­ver­ord­nungen) am 21. April im Bundes­gesetz­blatt verkündet worden und am 22. April 2016 in Kraft getreten.

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