Am 8. Juli 2016 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 9. Juni 2016 verabschiedeten Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz) zugestimmt. Es stehen somit lediglich noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus. Neben der Neufassung des Investmentsteuergesetzes zum 1. Januar 2018 in Artikel 1 (beleuchtet vom 5. Juli 2016) sind in den Artikeln 2, 3 und 5 Änderungen des aktuellen Investmentsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Umsatzsteuergesetzes vorgesehen, die wir im Folgenden kurz beleuchten wollen. Diese Änderungen treten bereits am Tag nach der Verkündung des Investmentsteuerreformgesetzes – teilweise sogar rückwirkend zum 1. Januar 2016 – in Kraft.