Bereits am 21. Dezember 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Entwurf für ein Kapitalanlagerundschreiben für Solvency I Anleger auf ihrer Internetseite eingestellt. Aus unserer Sicht blieb im Wesentlichen alles beim Alten, weswegen wir Sie erst mit Veröffentlichung des finalen Schreibens informieren wollten. Tatsächlich ist aber eine Diskussion entbrannt, wonach das Schreiben schwerwiegende Folgen für die Anlage in Beteiligungen wie Private Equity Fonds und Kreditfonds hätte. An dieser Diskussion wollen wir uns jetzt doch beteiligen.
Ende letzten Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) initiiert. Im Zentrum des Entwurfs steht die Bekämpfung der Verschleierung von wirtschaftlichen Aktivitäten mittels ausländischer Domizil-Gesellschaften. Der Bundesrat hat in der Sitzung am vergangenen Freitag seine Stellungnahme zu diesem Entwurf beschlossen. Die Gelegenheit nutzte der Bundesrat auch, um eine weitere „Reparatur“ des ab dem 1. Januar 2018 geltenden, reformierten Investmentsteuergesetzes anzuregen, die bei bestimmten mehrstufigen Fonds-Strukturen eine ungewollte Steuerfreiheit für inländische Immobilienerträge verhindern soll.
Noch kurz vor Weihnachten des Jahres 2016 hat das BMF die lange erwarteten Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (VWG BsGa) veröffentlicht. Das mit 186 Seiten recht umfangreiche BMF-Schreiben soll die mit Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz aus 2013 eingeführte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 AStG konkretisieren und die Vorschriften der in diesem Zusammenhang in 2014 ergangenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) erläutern, welche für Wirtschaftsjahre gilt, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.