Rundschreiben

14.06.2017

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Umsetzung des multilateralen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland und Luxemburg

Bereits in unserem beleuchtet vom 12. Januar 2017 haben wir über das multilaterale Abkommen (MLA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berichtet. Das multilaterale Abkommen soll als Teil der Umsetzung des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting, Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) Projekts der OECD einzelne Abkommensvorschriften in den bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen anpassen, die laut Auffassung der OECD eine der Hauptursachen für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung darstellen. Durch das multilaterale Abkommen sollen Prozesse zur Änderung dieser Doppelbesteuerungsabkommen signifikant verkürzt werden. Nachdem der Entwurf des Abkommens am 24. November 2016 bestätigt wurde, haben am 7. Juni 2017 Vertreter von über 60 Staaten den völkerrechtlichen Vertrag in Paris unterzeichnet. Unser beleuchtet untersucht die Umsetzung des Abkommens in Deutschland und Luxemburg.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
04.05.2017

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Erstes Reparaturgesetz zur Investmentsteuerreform 2018

Ende April hat der Bundestag das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Im Zentrum dieses Artikel-Gesetzes steht die Bekämpfung der Verschleierung von wirtschaftlichen Aktivitäten mittels im Ausland angesiedelter Domizil-Gesellschaften (siehe dazu unseren Überblick in beleuchtet vom 15. Februar 2017). Es enthält jedoch in Artikel 10 auch das erste Reparaturgesetz zur Investmentsteuerreform 2018 (vgl. dazu unser beleuchtet vom 5. Juli 2016, Investmentsteuerreform – Das ändert sich). Im Folgenden beleuchten wir die davon betroffenen Änderungen des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018).

02.03.2017

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Kapitalanlagerundschreiben im Konsultationsentwurf

Bereits am 21. Dezember 2016 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen Entwurf für ein Kapitalanlagerundschreiben für Solvency I Anleger auf ihrer Internetseite eingestellt. Aus unserer Sicht blieb im Wesentlichen alles beim Alten, weswegen wir Sie erst mit Veröffentlichung des finalen Schreibens informieren wollten. Tatsächlich ist aber eine Diskussion entbrannt, wonach das Schreiben schwerwiegende Folgen für die Anlage in Beteiligungen wie Private Equity Fonds und Kreditfonds hätte. An dieser Diskussion wollen wir uns jetzt doch beteiligen.

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