Ende April hat der Bundestag das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz verabschiedet. Im Zentrum dieses Artikel-Gesetzes steht die Bekämpfung der Verschleierung von wirtschaftlichen Aktivitäten mittels im Ausland angesiedelter Domizil-Gesellschaften (siehe dazu unseren Überblick in beleuchtet vom 15. Februar 2017). Es enthält jedoch in Artikel 10 auch das erste Reparaturgesetz zur Investmentsteuerreform 2018 (vgl. dazu unser beleuchtet vom 5. Juli 2016, Investmentsteuerreform – Das ändert sich). Im Folgenden beleuchten wir die davon betroffenen Änderungen des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018).