Rundschreiben

11.04.2019

download
PDF

Pre-Marketing wird EU-einheitlich zugelassen – für Deutschland gegenüber der jetzigen Praxis jedoch erschwert

Die Eu­ro­päische Kom­mis­sion hat ein Vor­ha­ben: den grenz­über­schrei­ten­den Ver­trieb von In­vest­ment­fonds zu er­leich­tern. Was ist he­raus­ge­kom­men: Pre-Mar­ke­ting soll in al­len Mit­glieds­staa­ten zu­ge­las­sen wer­den; die Fol­gen sind je­doch streng. Das Pre-Mar­ke­ting soll durch eine Richt­li­nie und ei­ne Ver­ord­nung EU-weit ein­heit­lich ge­re­gelt wer­den. Zeich­nun­gen wer­den künf­tig erst nach Durch­lau­fen des Ver­fah­rens zur An­zei­ge des Ver­triebs mög­lich sein.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
15.03.2019

download
PDF

Brexit – Übergangsregelungen für regulierte Anleger

Mit Ab­lauf des 29. März 2019 en­det die Mit­glied­schaft des Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reichs Groß­bri­tan­nien und Nord­ir­land in der EU, es sei denn, die EU und das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich ei­ni­gen sich auf ei­ne Ver­län­ge­rung die­ser Frist. Nach dem Aus­tritt oder ge­ge­be­nen­falls dem Ab­lauf ei­ner Über­gangs­frist ist das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich (auch) für fi­nanz­markt­recht­li­che Zwe­cke als Dritt­staat zu be­han­deln. Das wirkt sich un­ter an­de­rem auf die Eig­nung von bri­ti­schen In­vest­ment­ver­mö­gen für deut­sche re­gu­lier­te An­le­ger aus. Durch das Brexit-Steu­er­be­gleit­ge­setz gibt es jetzt Be­stands­schutz für sol­che An­la­gen in bri­ti­sche Fonds, die vor dem Stich­tag ge­tä­tigt wur­den.

Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
12.03.2019

download
PDF

Löst die Reduzierung des Luxemburger Körperschaftsteuersatzes eine Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland aus?
Am 5. März 2019 wur­de der Ent­wurf ei­nes Haus­halts­än­de­rungs­ge­setzes (n°7450) ins Lu­xem­bur­ger Par­la­ment ein­ge­bracht. Ei­ne der wich­tigs­ten Maß­nah­men im Be­reich der di­rek­ten Steuern ist die Ab­sen­kung des Kör­per­schaft­steuer­satzes von ak­tuell 26,01 Pro­zent auf 24,94 Pro­zent ab 2019. Da­mit sind Lu­xem­bur­ger Holding Kör­per­schaf­ten ab 2019 als niedrig be­steuer­te Ge­sell­schaf­ten im Sin­ne der deut­schen Hin­zu­rech­nungs­be­steue­rung ein­zu­ord­nen. Dies kann ei­ne Steuer­er­klä­rungs­pflicht für deut­sche In­ves­to­ren aus­lö­sen.
Hinweis: Dieses Rundschreiben ist auch in englischer Sprache verfügbar:
­