Die Bundesregierung hat am 31. Juli 2019 ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht. Der Entwurf enthält insbesondere Neuregelungen zur lang diskutierten Verschärfung der Besteuerung von Share Deals in der Grunderwerbsteuer.
Die Änderungen waren zunächst im Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer Vorschriften (JStG 2019) vorgesehen. Sie wurden nunmehr in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren überführt. Die wesentlichen Änderungen bei der Grunderwerbsteuer entsprechen dem von der Finanzministerkonferenz Mitte letzten Jahres beschlossenen Entwurf (vgl. unser beleuchtet vom 5. Juli 2018). Die Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.